Doktorarbeit von Prof. Dr. Julia Naskrent

316 6 Spenderbindung aus Sicht von Nonprofit-Organisationen Auch Gütesiegel, wie das DZI Spendensiegel, 1939 stellen eine Maßnahme dar, um Rechenschaft und Transparenz zu vermitteln. 1940 Gütesiegel verkörpern eine Art Zertifikat, welches eine unabhängige Institution bei Erfüllung leistungsbezogener Kriterien vergibt. 1941 Diese Auszeichnung vermittelt dem Spender eine aggregierte Information über die Leistung der NPO und ermöglicht ihm, diese einfach und oh- ne hohen Aufwand zu beurteilen. 1942 Dass sich NPOs durch ein Gütesiegel zertifi- zieren lassen, stellt eine sinnvolle Maßnahme dar, um das Informationsbedürfnis von Spendern zu befriedigen. Es versichert den Spendern, dass die NPO ord- nungsgemäß handelt. 1943 „Hat ein Spender eine Spendenbeziehung zu einer Non- 1939 Das DZI Spendensiegel stellt das bekannteste deutsche Gütesiegel im Nonprofit-Bereich dar. Es wird vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) jährlich, d. h. für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten, an über 250 soziale, Spenden sammelnde NPOs verge- ben. Seit seiner Einführung 1992 hat sich dieses Gütesiegel zu der wichtigsten Orientie- rungshilfe für Spender entwickelt, als eine Art „TÜV-Plakette“. Als Richtlinie zur Vergabe des Siegels gilt, dass Werbe- und Verwaltungsausgaben nicht mehr als 35 % der Gesamt- ausgaben ausmachen dürfen. Weiterhin muss die NPO wahre, eindeutige und sachliche Werbung machen, nachprüfbare und sparsame Verwendung der Spenden nachweisen, eine eindeutige und nachvollziehbare Rechnungslegung haben und interne Überwachung des Leitungsgremiums durch ein unabhängiges Aufsichtsorgan sicherstellen. Das DZI lehnt ca. 30 % aller Anträge von Organisationen für das Spendensiegel ab; vgl. Krug (2008 a), S. 40; Haibach (2006 a), S. 44, 54 ff.; Wilke (2006), S. 13; Vallant (2003), S. 46, 68. Eine sehr starke Einschränkung bei der Vergabe des DZI Spendensiegels stellt das Krite- rium dar, dass die NPOs überregional Spenden sammeln müssen. Dies schließt alle klei- neren und mittleren NPOs von der Beantragung des Spendensiegels aus; vgl. Wilke (2008 a), S. 10; Luthe (2004), S. 78; Vallant (2003), S. 69. Kritisch bei dieser Richtlinie ist außerdem, dass bei neu gegründeten NPOs ein Bedarf an höheren Verwaltungsausga- ben vorliegt als bei etablierten und bereits größeren NPOs und dies den Erhalt des Güte- siegels erschwert. Außerdem ist der Verwaltungskostenanteil abhängig vom Tätigkeitsbe- reich der NPO. Beispielsweise erscheint es ungleich schwieriger und damit aufwändiger (im Sinne von verwaltungskostenintensiv), Mittel für Gefangenenresozialisation oder Hilfe für Suchtkranke einzuwerben als für ein Kinderhilfsprojekt. Darüber hinaus führt diese Richtlinie des DZI auch zu Verzerrungen bei Organisationen, die einen hohen An- teil öffentlicher Zuwendungen haben, da ihr Verwaltungskostenanteil deutlich geringer ausfällt als bei Organisationen, die sich ausschließlich durch Spenden finanzieren; vgl. Urselmann (2007), S. 220 f. Weiterhin müssen NPOs für die Beurteilung des DZI ein aus einem Fixbetrag und einem von ihrer Größe abhängigen variablen Betrag bestehendes Entgelt bezahlen, welches sich vor allem nur größere NPOs leisten können; vgl. Thielicke (2008), o. S; Haibach (2006 a), S. 55. 1940 Vgl. Rottenaicher/Rennhak (2006), S. 14; Bruhn (2005), S. 277; Oberhansberg (2001), S. 185; Schneider (1996), S. 103. 1941 Vgl. Irion/*askrent (2009), S. 9 ff.; Baumgarth (2008), S. 353; *askrent (2007 b), S. 5 ff.; Benkenstein/von Stenglin (2006), S. 211; Kröners (2001), S. 86; Schneider (1996), S. 65. 1942 Vgl. Oberhansberg (2001), S. 185. 1943 Vgl. Schneider (1997), S. 265.

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