Doktorarbeit von Prof. Dr. Julia Naskrent

138 4 Theoretische Analyse der Spenderbindung der NPO und die Verdeutlichung der Bedeutung der Spende für die Organisation einen Nutzen. 874 Eine Sonder- bzw. Idealform der Gratifikation liegt vor, wenn der Spender die gu- te Tat der Spende als ausreichende Belohnung empfindet. 875 Hierbei handelt es sich um selbstgefällige, positive Emotionen, die der Spender aufgrund seiner fi- nanziellen Spende verspürt. 876 Man spricht dabei auch von Austausch- ungebundenen Gratifikationen, da der Spender bereits durch die Tatsache, dass ein anderer Nutznießer profitiert, selbst einen Nutzengewinn erfährt. 877 Bei der Aus- tausch-ungebundenen Gratifikationsvariante handelt es sich um eine intrinsische Belohnung, die der Spender ohne Bezug zur NPO und ausschließlich durch psy- chologische Effekte erfährt. 878 Diese Form des Spendens allein um der Spende willen reicht aber in der Praxis immer seltener als Motiv aus. Man kann also davon ausgehen, dass ausschließlich altruistische Motive, wie z. B. anderen etwas Gutes zu tun, selten zum Tragen kommen. 879 Neben den genannten immateriellen Motiven können auch materielle Gratifikatio- nen einen Anlass zum Spenden geben und somit einen Nutzen darstellen. Häufig stellen dies eigennützige, egoistische Beweggründe dar. 880 Im Gegensatz zu den immateriellen weisen materielle Gegenleistungen keine direkte Verbindung zu den Projekten der NPO auf. Beispielsweise dienen Sach- und Dienstleistungen (z. B. Benefizprodukte oder Wohltätigkeitsveranstaltungen) als Gegenwert zur Spende als Anreiz, sich wohltätig zu engagieren. 881 Für manche Menschen stellt auch al- lein der Fakt, dass sie regelmäßig Post oder Telefonanrufe erhalten, eine Gratifika- tion dar. 882 Eine Sonderform sind die so genannten stellvertretenden Gratifikatio- nen. Diese werden nicht von der NPO selbst, sondern von Dritten, beispielsweise in Form von staatlich gewährten Steuernachlässen, erbracht. 883 Die Steuerersparnis 874 Vgl. Sargeant/Woodliffe (2007 b), S. 292 ff.; Haibach (2006 a), S. 240; vgl. hierzu Ka- pitel 6.2.1.2. 875 Vgl. Bruhn (2005), S. 138; Oberhansberg (2001), S. 39; Heister (1994), S. 95. 876 Vgl. Bennett/Ali-Choudhury (2009), S. 167. 877 Vgl. Schneider (1996), S. 97; Raffée/Wiedmann/Abel (1983), S. 702. 878 Vgl. Oberhansberg (2001), S. 39; Raffée/Wiedmann/Abel (1983), S. 702. 879 Vgl. Fabisch (2006), S. 268; Haibach (2006 a), S. 167; Haibach (2006 b), S. 134; Hohn (2001), S. 49; Scheibe-Jaeger (1998), S. 101; Green/Webb (1997), S. 23 f. 880 Vgl. Shelley/Polonsky (2002), S. 22. 881 Vgl. Imran (2006), S. 23; Schneider (1996), S. 50 f. 882 Vgl. Alwitt (1994), S. 34. 883 Vgl. Raffée/Wiedmann/Abel (1983), S. 702. Da der Staat ein nachhaltiges Interesse an der Existenz eines funktionstüchtigen Dritten Sektors hat, fördert er gemeinnützige Ver-

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